Yacht-Lexikon
Fäkalientank
Drei und zwölf Meilen der IMO sind nicht die Regel für eine gewöhnliche Vergnügungsyacht. Ein Fäkalientank auf diesem Boot steht in einem anderen Text.
Auf der IMO-Seite gilt das überarbeitete MARPOL-Anhang IV für Schiffe internationaler Reisen ab 400 Bruttoraumzahl oder zugelassen für mehr als 15 Personen. Dazu gehören drei Ausrüstungen: Aufbereitung, Zerkleinerung mit Entkeimung oder ein Fäkalientank. Das Ablassen von zerkleinertem und entkeimtem Abwasser liegt jenseits von drei Seemeilen vom nächsten Land. Unbehandeltes aus dem Tank liegt jenseits von zwölf Meilen, in Fahrt mit nicht weniger als vier Knoten, mit einem Durchsatz, den die Verwaltung genehmigt hat. Eine gewöhnliche Vergnügungsyacht fällt nicht unter diesen Anhang. Das Baltic Special Area in demselben Text betrifft Fahrgastschiffe und Daten von 2019 bis 2023. Diese Daten wandern nicht auf die Karte eines 10-Meter-Boots.
Was es ist
Ein Fäkalientank speichert Schwarzwasser bis zur Landabgabe oder bis zu einem Ablassen, wo die Regeln es erlauben. Ob der Tank Pflicht ist, hängt vom Gewässer und von der Flagge ab: den eigenen Bezirk prüft man selbst. Ein hartnäckiger Geruch, weiche Schläuche und ein festes Y-Ventil sind Kosten des Haltens. «Wir haben ihn nicht benutzt» hebt den Schlauchwechsel nicht auf. Der Geruch kommt häufiger von Schläuchen und Lüftung, nicht von einem Riss im Tank.
Die EU-Richtlinie 2013/53, Anhang I Teil A Punkt 5.8, sagt etwas anderes. Jede Toilette auf einem Sportboot wird nur an ein System mit Fäkalientank oder an eine Aufbereitung angeschlossen. Steht ein Tank, braucht es einen genormten Decksanschluss für die Landabgabe. Rohre für menschliche Abfälle durch den Rumpf haben Ventile, die geschlossen gesichert werden können. Das ist eine Bauvorschrift, keine Ablassmeile.
HELCOM, Anhang IV, Regel 5, zieht das Zurückhalten auch auf ein Sportboot mit Toilette, wenn es nicht unter MARPOL-Anhang IV fällt. Bau vor 2000 gilt ab dem 1. Januar 2005. Bau ab 2000 gilt ab dem Inkrafttreten der Regel. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Einbau technisch schwer oder teuer im Verhältnis zum Bootspreis ist, und der Rumpf vor dem 1. Januar 2000 liegt, und nur in den Gewässern dieser Vertragspartei. Die deutsche Flaggenseite sagt es klar: Anhang IV gilt nicht für Sportboote, aber die nationale See-Umweltverhaltensverordnung, Paragraph 9 zu Toilettenabwässern, gilt. Eine Meile für die ganze Ostsee geben diese Seiten nicht. HELCOM muss ein nationales Gesetz tragen. Ein schwedisches oder finnisches Verbot wird hier nicht in einer Zeile eingesetzt. Auch bei Landabgabe wird das Y-Ventil geprüft: es darf sich nicht zur See öffnen, wo das verboten ist.
Die Meilen aus dem Anhang für große Schiffe passen nicht auf eine Anzeige für ein Vergnügungsboot. Daneben auf der Seite: Rumpfdurchführung, Seeventile, Lenzpumpe und Checkliste vor dem Gutachten sind andere Seiten, nicht diese Distanz.